Über 25 Jahre Tätigkeit im Bereich des geistigen Eigentums haben die Position des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) konsolidiert. Das Amt ist eine unabhängige, eigenfinanzierte und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Agentur der Europäischen Union (EU). Sie ist für die EU-weite Eintragung von Marken und Geschmacksmustern zuständig und eine der technologisch fortschrittlichsten und innovativsten Einrichtungen im Bereich des geistigen Eigentums. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder Blockchain sind jetzt sogar vollständig in die Praxis des EUIPO eingebettet und Teil seiner einzigartigen und unschlagbaren geschäftlichen Philosophie, nämlich die Eintragung und der Schutz von Marken und Geschmacksmustern europaweit – kostenwirksam, zuverlässig und zeitnah.
Das EUIPO hat die neuen Trends der Globalisierung und zunehmenden Bedeutung der Durchsetzung im Bereich des geistigen Eigentums vollständig verinnerlicht. Seit 2013 ist das Amt über die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (die Beobachtungsstelle) für Forschung, Kommunikation, Wissensaustausch und Zusammenarbeit mit Durchsetzungsbehörden zuständig, wobei alle Rechte des geistigen Eigentums abgedeckt werden.
Das EUIPO ist nicht nur in Europa tätig, sondern hat seine Arbeit inzwischen auf die fünf Kontinente ausgeweitet und führt beispielsweise EU-Projekte zum geistigen Eigentum in China, Südostasien, Lateinamerika, der Karibik und Afrika durch.
Das EUIPO verfügt in Alicante mit einem neu eingeweihten Campus über einen privilegierten Standort direkt am Meer, an dem die Bediensteten von den Einrichtungen des Amtes profitieren (z. B. Einzelhandelsdienstleistungen, Sporteinrichtungen). Darüber hinaus verfügt Alicante über eine Europäische Schule. Seit 2008 setzt sich das Amt dafür ein, mit umfassenden Initiativen seine Umweltauswirkungen zu verringern. Durch seine geografische Lage in Alicante hat das Amt eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung mit Hochgeschwindigkeitszügen zu vielen Städten und dem viertgrößten Flughafen des Landes. Das EUIPO bietet eine einzigartige Mischung aus beruflichen Möglichkeiten und Lebensqualität.
Das EUIPO ist eine lebhafte, multikulturelle Organisation, deren Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der nachstehenden Website: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/home
Von den erfolgreichen Bewerbern wird erwartet, dass sie im Bereich des geistigen Eigentums folgende Aufgaben unter Nutzung von KI-fähigen Tools für die Verwaltung von Vermögenswerten des geistigen Eigentums ausführen:
Für alle Bediensteten geltende Aufgaben:
Um zu diesem Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerber zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist alle nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen:
Allgemeine Bedingungen
Ausbildung
Berufserfahrung
Sprachkenntnisse
Die angegebenen Niveaus beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Computerkenntnisse
Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit Computern sind obligatorisch. Die Bewerber müssen umfassende praktische Erfahrung mit Anwendungsprogrammen wie dem MS Office-Paket oder Ähnlichem (im Wesentlichen Word, Excel, PowerPoint, Outlook, MS Project), Datenbanken (auf Benutzerebene) und Internetrecherche erworben haben.
Bei der Auswahl der qualifiziertesten Bewerber wird das Amt folgende Kriterien zugrunde legen:
Neben den vorgenannten Kriterien werden die zu einem Gespräch und zu Prüfungen eingeladenen Bewerber auch danach beurteilt, inwieweit sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
Insbesondere:
Vorauswahl
Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen und die nach den unter Ziffer 4 aufgeführten Auswahlkriterien als die qualifiziertesten Bewerber eingestuft wurden, können aufgefordert werden, eine Prüfung ihrer Sprachkenntnisse (insbesondere ihrer mündlichen Kenntnisse in Englisch) zu absolvieren und den Nachweis für ihre Berufserfahrung und/oder andere Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen zu erbringen. Eine solche Aufforderung begründet keinen Anspruch auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch; sie stellt einen Schritt im Verfahren zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber für eine Einladung zum Gespräch dar.
Vorstellungsgespräch
Die Gespräche werden virtuell durchgeführt und angesichts der Art der Stelle auf Englisch geführt. Weitere relevante Sprachen, die die Bewerber in ihrer Bewerbung/ihrem Lebenslauf angegeben haben, können je nach dem in der vorliegenden Stellenausschreibung angegebenen Niveau bewertet werden
Die Gespräche könnten in den Monaten Juni/Juli 2021 stattfinden. Die interessierten Bewerber werden gebeten, dies zu berücksichtigen und im Falle einer Einladung angemessene Vorkehrungen zu treffen.
Bei dem Gespräch werden die Kenntnisse der Bewerber über die auszuführenden Aufgaben (fachliche Kenntnisse und verhaltensbezogene Kompetenzen), die Tätigkeiten des Amtes und die Kenntnisse über die EU sowie die Eignung für die Wahrnehmung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben und für die Tätigkeit in einem internationalen Umfeld beurteilt.
Bewerber, die zum Gespräch eingeladen werden, müssen vor der Teilnahme an dem Gespräch geeignete berufliche Referenzen vorlegen.
Prüfung(en)
Zur Beurteilung eines oder mehrerer der vorstehend genannten Aspekte werden ein oder mehrere schriftliche Prüfungen durchgeführt. Bewerber, die zum Vorstellungsgespräch und zu den schriftlichen Prüfungen eingeladen werden, erhalten zusammen mit der Einladung ausführliche Informationen.
Allgemeine Hinweise zu den Auswahl- und Einstellungsverfahren des EUIPO sowie den Beschäftigungsbedingungen können hier abgerufen werden.
Bewerbungen können hier eingereicht werden.
Alle Unterlagen, die in dieser Stellenausschreibung in Form von Links enthalten sind bzw. genannt werden, gelten als Bestandteil der vorliegenden Stellenausschreibung
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