Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 bzw. 41 Stunden und wird mit EG6 bzw. A6 bewertet.
Sie prüfen, ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Abwägung aller Interessenlagen ob eine Verwarnung erfolgt oder weitere Schritte eingeleitet werden. Bei Fragen und Beschwerden zu den erlassenen Maßnahmen stehen Sie den Bürger*innen für Erläuterungen zur Seite. Sie sollten bereit sein Dienstkleidung zu tragen sowie Dienste außerhalb der normalen Dienstzeiten zu absolvieren.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Alternativ die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellte*n beziehungsweise ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang eins. Des Weiteren benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 1. Dezember 2024.
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